Osteopathie - Leben zeigt sich in Form von Bewegung

ganzheitlich - kompetent - wirksam

Die Osteopathie entstand vor über 120 Jahren in Amerika. Andrew Taylor Still, ein Arzt, hat die Prinzipien der Osteopathie entdeckt und damit eine neue Medizin begründet. Seitdem hat sich die Osteopathie rasant weiterentwickelt.

Die Osteopathie versteht sich als medizinisches Konzept, das den Organismus in seiner ganzheitlichen Struktur begreift und behandelt. Der menschliche Körper hat alle Möglichkeiten der Selbstheilung und Gesundung. Es besteht ein ständiger Austausch zwischen den einzelnen Körpersystemen. Dadurch erreicht der Organismus ein fließendes Gleichgewicht, das die optimale Voraussetzung für die Gesundheit darstellt. 

Wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit. 
Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren Bewegungsfreiheit. Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen zunächst Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden. Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese Störung gilt es aufzuspüren und zu beheben. So kann z.B. eine Störung des Magens Einfluss haben auf die Beweglichkeit des Zwerchfells und demzufolge auch auf die Beweglichkeit der Wirbelsäule.

Osteopathie behandelt vorbeugend und ist bei vielen Krankheiten sinnvoll, da diese oft Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels der verschiedenen Systeme des Körpers und der Organe sind. 

Abrechnung:
Zur Übernahme der Kosten empfehle ich Ihnen sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Als zertifizierte und ausgebildete Osteopathin (Berufsverband VFO) bin ich bei den Krankenkassen anerkannt. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten für eine osteopathische Behandlung betragen 76,- €.


Ein wichtiger Hinweis:
Wegen eines laufenden Rechtsstreites dürfen osteopathische tätige Therapeuten ihrer therapeutischen Informatíonspflicht nicht nachkommen. Weiterführende Informationen und zahlreiche Anwendungsgebiete finden Sie beispielsweise auf den Seiten des Berufsverbandes VFO oder auf den Internetseiten Ihrer Krankenkasse.